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Betreutes Wohnen für Menschen in sozialen Notlagen

Unser Angebot richtet sich schwerpunktmäßig an straffällig gewordene oder aus der Strafhaft/dem Maßregelvollzug entlassene Männer im Alter ab 21 Jahre auf der Grundlage des SGB XII, § 67. Eine Aufnahme von Männern, die perspektivisch in die Eingliederungshilfe nach SGB IX übergeleitet werden sollen, ist ebenfalls möglich. Eine Überleitung erfolgt vor Ort.

Ziel der Unterstützung ist die Hinführung der Klienten zu einem selbstständigen, selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben. 

Auf diesem Weg bieten wir individuelle Anleitung, Beratung und Unterstützung in Form von fachgerechter Beratungs- und Betreuungsarbeit, Unterstützung bei der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, Unterstützung beim Erreichen einer beruflichen Qualifikation, unterstützende Maßnahmen zur Entschuldung, Unterstützung beim Sicherstellen eines angemessenen Wohnraums, der Herstellung sozialer Beziehungen sowie bei der Wiedereingliederung in eine sozial akzeptierte Lebensweise.

Wir orientieren uns dabei an den Problemlagen und Ressourcen der hilfesuchenden Person und entwickeln gemeinsam mit dieser individuelle Unterstützungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote. Der Klient soll hierbei dazu befähigt werden, seine Schwierigkeiten bei der Teilnahme am sozialen Leben zu beseitigen und auch ohne fremde Hilfe sein Leben sozial konform zu gestalten. Langfristig kann damit einem Rückfall vorgebeugt werden.

Ein selbstgestaltetes Leben ohne den stützenden Rahmen des Betreuten Wohnens    
wird angestrebt. 

Finanzierung:

Jeder Klient muss seinen Lebensunterhalt durch Arbeit, ALG I, ALG II o.ä. sichern und sich selbst versorgen. Hierbei erfährt er Anleitung und Unterstützung.

Die Betreuungskosten werden vom überörtlichen Träger, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, übernommen. Die Vergütung der ambulanten Betreuungsleistungen erfolgt im Rahmen einer Fallpauschale. Die entsprechenden Anträge werden gemeinsam gestellt.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen übernimmt die volle Höhe der Betreuungskosten, insofern die Bewerber ihren letzten gewöhnlichen Wohnsitz in Hessen hatten. Über die genaue Vorgehensweise informieren wir in einem persönlichen Gespräch.

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