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Leistungsangebot

Hilfen gem. KJHG (SGB VIII)

  • § 27 – Hilfe zur Erziehung

in Verbindung mit

  • § 34 – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • § 35a – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • § 41 – Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung

Es stehen bis zu 5 Betreuungsplätze zur Verfügung.

Das Angebot dient

  • der Entwicklungsförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • der Befähigung zur eigen- und sozialverantwortlichen Lebensführung
  • der Unterstützung bei der Verselbstständigung
  • der Rückkehr in die Familie
  • der Eingliederung in die Gesellschaft
  • der Integration in Schule, Ausbildung und Beschäftigung
  • dem Erlernen selbständiger Lebens- und Haushaltsführung
  • dem Erlernen des Umgangs mit Geld und Einkommen
  • dem Erschließen neuer sozialer Umfelder

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