Hilfen gem. KJHG (SGB VIII)
- § 27 – Hilfe zur Erziehung
in Verbindung mit
- § 34 – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35a – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 41 – Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung
Es stehen bis zu 5 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Das Angebot dient
- der Entwicklungsförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- der Befähigung zur eigen- und sozialverantwortlichen Lebensführung
- der Unterstützung bei der Verselbstständigung
- der Rückkehr in die Familie
- der Eingliederung in die Gesellschaft
- der Integration in Schule, Ausbildung und Beschäftigung
- dem Erlernen selbständiger Lebens- und Haushaltsführung
- dem Erlernen des Umgangs mit Geld und Einkommen
- dem Erschließen neuer sozialer Umfelder