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Leistungsangebot

Ambulante Erziehungshilfe gem. §§ 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe i.V. mit 

  • § 30 SGB VIII – Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer i.V. mit § 71 JGG, § 10 JGG
  • § 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung i.V.m. § 30 JGG

Wir bieten pädagogische Einzelbetreuung und -beratung 

  • im Rahmen der sozialpädagogischen Einzelbetreuung für junge Menschen, die aufgrund familiärer Konfliktsituationen im Verselbstständigungsprozess begleitet werden sollen
  • im Rahmen einer Betreuungsweisung (Hilfe zur Erziehung, richterliche Weisung)
  • nach Auszug aus einer stationären Maßnahme in eine eigene Wohnung mit anschließender Nachbetreuung

Gesprächsräume stellen wir in unserer Einrichtung zur Verfügung.