Ambulante Erziehungshilfe gem. §§ 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe i.V. mit
- § 30 SGB VIII – Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer i.V. mit § 71 JGG, § 10 JGG
- § 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung i.V.m. § 30 JGG
Wir bieten pädagogische Einzelbetreuung und -beratung
- im Rahmen der sozialpädagogischen Einzelbetreuung für junge Menschen, die aufgrund familiärer Konfliktsituationen im Verselbstständigungsprozess begleitet werden sollen
- im Rahmen einer Betreuungsweisung (Hilfe zur Erziehung, richterliche Weisung)
- nach Auszug aus einer stationären Maßnahme in eine eigene Wohnung mit anschließender Nachbetreuung
Gesprächsräume stellen wir in unserer Einrichtung zur Verfügung.