Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über das jeweils zuständige Jugendamt (Hilfen gem. KJHG, SGB VIII).

Eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt liegt vor und kann von den jeweiligen Jugendämtern angefordert werden.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.