Leistungsangebot
Hilfen auf der Grundlage des SGB XII.Â
Es stehen 12 Betreuungsplätze zur Verfügung.Â
Um eine zur Unselbstständigkeit führende Heimversorgung zu vermeiden, besteht die Trennung von Wohn- und Betreuungskosten. Dies bedeutet, dass jeder Klient seinen Lebensunterhalt durch Arbeit, ALG I, ALG II usw. sichern und sich selbst versorgen muss. Hierbei erfährt er Anleitung und Unterstützung. Â
Ziel der Unterstützung ist die Hinführung der Bewohner zu einem selbständigen, selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben.