VES Sozialpädagogisches Wohnen e.V.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über das jeweils zuständige Jugendamt (Hilfen gem. KJHG, SGB VIII).

 

Eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt liegt vor und kann von den jeweiligen Jugendämtern angefordert werden.