Aufnahme- und Ausschlusskriterien

Grundlage für das Betreuungsangebot ist die Bereitschaft des Klienten zur Eigenverantwortung sowie die Bereitschaft aktiv an der Ausgestaltung der ambulanten Betreuung mitzuwirken, indem Absprachen sowie Termine verbindlich eingehalten werden und die vereinbarte Vorgehensweise zur Erreichung der Ziele im Rahmen der individuellen Ressourcen umgesetzt wird. 

Ausschlusskriterien, die darauf beruhen, dass wir kein geeignetes Angebot für den nachfolgenden Personenkreis vorhalten können:

Wir können keine Menschen aufnehmen mit
- schweren hirnorganischen, körperlichen und geistigen Behinderungen
- akuten Psychosen
- akuten psychischen Erkrankungen, die ein Leben in einer Wohngemeinschaft erschweren oder unmöglich machen
- akutem Suchtmittelkonsum ohne Einsichtswille zur Veränderung/ Therapie

Des Weiteren sind Ausschlusskriterien, die bei Herausbildung im Laufe der Hilfe zur Beendigung führen:
- Handel mit Drogen
- ausgeprägte Delinquenz
- extrem aggressives Verhalten

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